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Allgemeine Fragen

Besteht bei Ihnen die Möglichkeit für einen stationären Aufenthalt?
Die Schmerzklinik Nottwil ist eine Einrichtung für die Behandlung ambulanter Schmerzpatienten. Ein stationärer Aufenthalt ist nur möglich bei Implantationen von Schmerzpumpen oder Rückenmarkstimulatoren.

Wie schnell kann ich einen ambulanten Untersuchungstermin erhalten?
Wir sind bemüht, allen Patienten einen schnellstmöglichen Termin zur ambulanten Untersuchung zu vermitteln. Dennoch können Wartezeiten von mehreren Wochen nicht immer vermieden werden. Bei bestimmten Schmerzkrankheiten (akuter Herpes zoster, Postzosterneuralgie die nicht älter als 3 Monate ist, Sudeck'sche Erkrankung die nicht älter als 3 Monate ist, Schmerzen bei Tumoren) können über den betreuenden Hausarzt nach telefonischer Rücksprache vorgezogene Termine vereinbart werden.

Wie melde ich mich an?
Anmelden können Sie sich direkt im Zentrum für Schmerzmedizin des Schweizer Paraplegikerzentrums in Nottwil. In diesem Fall ist es jedoch unbedingt notwendig, dass Sie uns alle wichtigen medizinischen Unterlagen zusenden.

Besser ist jedoch eine Überweisung durch Ihren Hausarzt oder Ihren Facharzt, der uns dann auch weiterführende Unterlagen inklusive Röntgenbilder, Zusammenfassung des bisherigen Schmerzverlaufs, der angewandten Therapien und Medikamente sowie aus seiner Sicht eine Bewertung der Ergebnisse übermitteln kann.

Wie lange dauert die ambulante Erstuntersuchung?
Für einen ersten Kontakt in der Schmerzklinik haben wir einen Terminblock für zwei Stunden reserviert. Wir versuchen Wartezeiten zu vermeiden, manchmal ist dies jedoch auch bei uns unumgänglich.
Wenn Sie für eine Teamaufnahme aufgeboten werden, reservieren Sie sich bitte einen halben Tag. Sie werden dabei von 3 Fachspezialisten untersucht und alle Ergebnisse sowie das weitere Vorgehen werden anschliessend mit Ihnen besprochen.

Werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen?
Die ambulanten Kosten an unserer Klinik werden von allen Krankenkassen übernommen, sofern Sie mindestens Grundversichert sind. Eine Zusatzversicherung für ärztliche Leistungen ist hierzu nicht notwendig.

Beim Hausarzt- oder HMO-Modell ist jedoch eine Zuweisung durch den betreffenden Arzt zwingend notwendig.

Fragen zur Schmerzbehandlung

Behandeln Sie ganzheitlich?
Das Spektrum der Behandlungsmöglichkeiten des Zentrum für Schmerzmedizin des SPZ ist umfangreich und allumfassend. Es reicht von nicht-invasiven Massnahmen wie Akupunktur, Hypnose, TENS, Chirotherapie, Extrakorporale Stosswellentherapie, medikamentöser Einstellung bis zu invasiven Massnahmen wie Nervenwurzelblockaden, Behandlung der neuralen Strukturen mit einem speziell schonenden, nicht-neurodestruktivem Verfahren, Nervenstimulation, Einlage von spinal- und Epiduralkathetern sowie Implantation von Schmerzpumpen und Hinterstrangstimulatoren. Das Zentrum für Schmerzmedizin des SPZ arbeitet eng mit anderen Fachdisziplinen des Hauses zusammen. Dadurch ist es möglich, den Patienten z.B. auch im Rahmen der wöchentlichen interdisziplinären Schmerzkonferenz eine optimale Betreuung zu bieten.

Setzen Sie auch Morphium zur Schmerzbehandlung ein?
Selbstverständlich werden auch die sogenannten hoch potenten Analgetika (Schmerzmittel), zu denen das Morphium gehört, in unserem Zentrum zur Schmerzbehandlung eingesetzt. Ob ein solches Medikament in Ihrem Falle sinnvoll und notwendig ist, werden die Ärzte des Zentrums mit Ihnen nach der Untersuchung besprechen.

Gibt es wirklich Medikamenten-erzeugte Kopfschmerzen?
Ja, es gibt diese Unterform der Kopfschmerzen wirklich. Diese Kopfschmerzen entstehen dadurch, dass Migräne- und/oder Spannungskopfschmerzpatienten regelmässig Kopfschmerzmittel, zumeist Mittel mit mehreren Substanzen (vor allem Koffein und Kodein), einnehmen. Hat ein Kopfschmerzpatient mindestens 10 Stunden lang an mehr als 20 Tagen pro Monat Kopfschmerzen und nimmt er regelmässig Schmerzmittel ein (selbst eine Tablette täglich kann ausreichend sein), dann muss die Diagnose "Schmerzmittel-induzierter Kopfschmerz" bedacht werden.
 
 

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